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AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.06.2023)

1. Leistungsumfang Remote Fitness Club GbR

1.1 Das Mitglied ist ab Beginn der Mitgliedschaft, für die Dauer der Laufzeit, berechtigt die Fitnessanlage wie in der aktuellen Preisliste beschrieben und mit dem von ihm gewählten Leistungsumfang zu nutzen.

1.2 Die Mitgliedschaft ist in allen Remote Fitness Clubs gültig. Angebote/Ausstattungen der jeweiligen Clubs können vereinzelt abweichen. Angebote/Ausstattungen sowie die aktuellen Preislisten der jeweiligen Clubs, können der Homepage entnommen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht für jeden Standort der Remote Fitness Clubs eine Öffnungszeit von 24 Stunden gewährleistet werden kann. Diese Zustimmung muss für jeden Standort von den zuständigen Behörden separat genehmigt werden. Die genauen Öffnungszeiten der jeweiligen Standorte, können der Homepage entnommen werden. Die Remote Fitness Club GbR behält sich vor die Öffnungszeiten zu ändern. An vereinzelten und ausdrücklich als solche gekennzeichneten ,,Ultimate‘‘-Clubs ist es möglich, auch nur Mitgliedern mit einem ,,Ultimate‘‘-Tarif den Zutritt zum Gebäude zu gewähren.

1.3 Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr.

1.4 Jedes Mitglied wurde ausdrücklich darüber informiert, dass kein Aufsichtspersonal vor Ort ist. Jegliche Haftungen und Rechtswege sind ausgeschlossen.

1.5 Jedes Mitglied wurde ausdrücklich darüber informiert, dass der Eingangsbereich sowie die Trainingsflächen, unter Beachtung der Datenschutzverordnung und anderer nationalen Datenschutzgesetzten, videoüberwacht sind. Diese Überwachung dient lediglich zur Aufklärung von Missbrauch, Diebstahl und sonstigen Straftaten. Die Daten werden innerhalb 72 Std. gelöscht.

1.6 Es kann in den Clubs zu Überprüfungen kommen. Sie dienen zur Feststellung, ob eine gültige Mitgliedschaft vorliegt. Die Überprüfungen werden durch Mitarbeiter externer Sicherheitsfirmen oder durch Personal der Remote Fitness Club GbR durchgeführt. Im Falle dessen, dass eine Person im Studio angetroffen wird, welche weder eine Mitgliedschaft, noch ein Tagesticket oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung mit einem Mitarbeiter der Remote Fitnessclubs vorweisen kann, darf vom Personal bis zur Identifikation durch Personalausweis oder dem Eintreffen der Polizei im Studio festgehalten werden. Für unbefugten Zugang in die Studios wird eine generelle Pauschalstrafe in Höhe von 250€ verhängt, ebenso wie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

1.7 Nichtmitgliedern eigenmächtig Zugang zur Fitnessanlage zu gewähren ist strengstens verboten. Für die Weitergabe des Zugangs-Transponders oder des persönlichen QR-Codes, sowie das Öffnen der Eingangstür für ein Nichtmitglied wird eine generelle Pauschalstrafe in Höhe von 250€ verhängt. In schwerwiegenden oder sich wiederholenden Fällen halten wir uns offen, eine Kompensation des gesamten wirtschaftlichen Schadens auf dem Rechtsweg zu erwirken.

1.8 Das Solarium darf nur von Personen ab 18 Jahren genutzt werden. Die Remote Fitness Club GbR weist ausdrücklich darauf hin, dass die Häufigkeit der Bräunungen eigenverantwortlich aus Gesundheitsaspekten richtig dosiert sein muss. Die Remote Fitness Club GbR übernimmt keine Haftung bei zu häufigem Bräunen und dessen Folgen.

1.9 Die Sauna darf nur mindestens zu 2t genutzt werden. Die Remote Fitness Club GbR weist ausdrücklich darauf hin, dass die Häufigkeit und Länge der Saunagänge eigenverantwortlich aus Gesundheitsaspekten richtig dosiert sein muss. Die Remote Fitness Club GbR übernimmt keine Haftung bei zu häufigem und zu langem saunieren und dessen Folgen.

1.10 Die Remote Fitness Club GbR weist ausdrücklich darauf hin, dass die Häufigkeit und Länge der Infrarotsaunagänge eigenverantwortlich aus Gesundheitsaspekten richtig dosiert sein muss. Die Remote Fitness Club GbR übernimmt keine Haftung bei zu häufigem und zu langem saunieren und dessen Folgen.

1.11 Leistungsumfang „Incentive” berechtigt die Leistungen der Fitnessanlage, wie in der aktuellen Preisliste beschrieben, zu nutzen. Leistungsumfang „Hybrid” berechtigt die Leistungen der Fitnessanlage, wie in der aktuellen Preisliste beschrieben, zu nutzen. Leistungsumfang „Ultimate” berechtigt die Leistungen der Fitnessanlage, wie in der aktuellen Preisliste beschrieben, zu nutzen.

1.12 Die Tarife „Hybrid”& ,,Ultimate‘‘ sowie die Zusatzbuchung Solarium/Infrarotsauna beim Paket „Incentive“ beinhaltet die Nutzung der Solarien/Infrarotsaunas wie in 1.7 und 1.9 beschrieben. Die Nutzung oder Übertragung auf andere Personen ist untersagt.

1.13 Die Tarife „Hybrid”& ,,Ultimate‘‘ sowie die Zusatzbuchung Mineraldrinks/Wasser beim Paket „Incentive“ beinhaltet die Nutzung der im Club stehenden Getränkebar (Mineraldrinks/Wasser – Verzehr nur im Club). Die Nutzung oder Übertragung auf andere Personen ist untersagt.

2. Mitgliedsbeitrag – inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer der zum Zeitpunkt abgeschlossenen Mitgliedschaft.

2.1 Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils einmal im Monat per SEPA-Lastschrift eingezogen. Die Einmalzahlung ist bei Vertragsabschluss fällig und wird beim nächsten Buchungseinzug mit abgebucht.

2.2 Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wird die Mandatsreferenz vor der ersten Lastschrift mitgeteilt.

2.3 Bei Zahlungsverzug von mehr als 2 Monatsbeiträgen ist die Remote Fitness Club GbR berechtigt, die Nutzung der Fitnessanlage durch das Mitglied bis zur Begleichung des vollständigen Rückstandes einzustellen. Weiterhin ist die Remote Fitness Club GbR berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen und den Vertrag bei außerordentlicher Kündigung endfällig zu stellen. Das bedeutet, dass alle Beiträge bis zum regulären Laufzeitende als Schadensersatz per sofort fällig werden. Hierzu zählen auch Pauschalen und Zusatzbausteine.

2.4 Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Creditreform Heilbronn, Ferdinand-Braun-Straße 3, D-74074 Heilbronn, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Jedes Mitglied erklärt sein Einverständnis mit der Weitergabe seiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen das Mitglied ergebenden Forderungen und erteilt insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem es Creditreform Heilbronn ermächtige, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und sein Kreditinstitut anweist, die von Creditreform Heilbronn auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Dies gilt ebenfalls, auch wenn die Remote Fitness Club GbR sein Forderungsmanagement selbst durchführt.

2.5 Bei Rücklastschriften werden die Rücklastschriftgebühren der jeweiligen Bank sowie eine Bearbeitungsgebühr fällig.

2.6 Die Servicepauschale wird jeweils monatlich mit dem jeweiligen Beitrag abgebucht. Um Schäden und Verletzungen vorzubeugen wird allen Mitgliedern vor dem ersten Training ausdrücklich empfohlen, sich einer Einweisung durch einen Trainer zu unterziehen. Für die Terminvereinbarung mit einem Trainer ist das Mitglied selbst verantwortlich. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Die Serviceleistungen können der aktuellen Preisliste entnommen werden.

2.7 Das Einchecken muss mit dem persönlichen Zugangs-Transponder oder persönlichen QR Code erfolgen, da sonst der Zutritt in den Club verweigert werden kann. Der persönliche Zugangs-Transponder ist nicht auf Dritte übertragbar und darf nur vom Mitglied selbst verwendet werden. Das Mitglied haftet gegenüber der Remote Fitness Club GbR für Schäden aufgrund Missbrauch des persönlichen Zugangs-Transponders oder Zugangs-QR-Codes, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Bei Zuwiderhandlung der Bestimmungen, die der Remote Fitness Club GbR schaden können, kann der Zugangs-Transponder entzogen und eine generelle Pauschalstrafe in Höhe von 250 Euro erhoben werden. Bei Verlust des Zugangs-Transponders muss die Remote Fitness Club GbR umgehend informiert und für 20 Euro ein neuer Transponder erworben werden. Defekte Zugangs-Transponderwerden kostenlos ausgetauscht: Im Falle eigenen Verschuldens muss für 20 Euro ein neuer Transponder erworben werden.

 

3. Stilllegung

Eine Stilllegung ist bei Schwangerschaft oder schwerwiegender Erkrankung (mind. 1 Monat) möglich und bedarf der Textform sowie eines ärztlichen Attests. Rückwirkend können keine Stilllegungen berücksichtigt werden. Durch die Stilllegung verlängert sich die Laufzeit automatisch um die stillgelegte Zeit. Stilllegungen, können erst zum nächsten Buchungstermin mit einem Meldungsvorlauf von mindestens 2 Werktagen berücksichtigt werden.

4. Vertragsänderungen

4.1 Jede Änderung oder Ergänzung der Mitgliedschaft, muss über die Homepage der Remote Fitness Club GbR erfolgen und wird zum nächsten Buchungstermin mit einem Meldungsvorlauf von mindestens 2 Werktagen berücksichtigt.

4.2 Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.

4.3 Das Mitglied verpflichtet sich Adress- oder Kontoänderungen unverzüglich der Remote Fitness Club GbR mitzuteilen. Bei Nichterfüllung ist die Remote Fitness Club GbR berechtigt, die daraus entstandenen Kosten (z.B. Bankrücklastschrift, Kosten für Auskunftsersuchen beim Einwohnermeldeamt) dem Mitglied in Rechnung zu stellen.

5. Kündigung

5.1 Mitgliedschaften sind mit einer Frist von drei Monat zum Vertragsende von beiden Seiten kündbar.

5.2 Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

5.3 Liegt keine fristgemäße Kündigung vor, verlängert sich die Mitgliedschaft fortlaufend um weitere 12 Monate. Eine außerordentliche Kündigung ist in der fortlaufenden Vertragsperiode nicht möglich. Das Mitglied stimmt dem ausdrücklich zu. Der fortlaufende Vertrag kommt in diesem Fall einem Neuabschluss gleich.

5.4 Jede Kündigung bedarf der Textform als E-Mail an „Info@Remote-Club.de“.

5.5 Für den fristgerechten Eingang der Kündigung gilt das Versanddatum der E-Mail.

5. 6 Bei vorzeitiger Kündigung aus wichtigem Grund, ist die Remote Fitness Club GbR berechtigt, den Differenzbetrag vom abgeschlossenen Beitrag zum tatsächlichen Beitrag anhand der Laufzeit einzufordern.

5.8 Vorzeitige Kündigung durch Umzug an einen neuen Wohnort ist möglich, wenn dieser weiter als 25 km von einem Remote Fitness Club entfernt ist. Die Differenz der Wochen vom abgeschlossenen Beitrag zum tatsächlichen Beitrag wird fällig (Bei Abschluss eines 2-Jahres Vertrages und einer vorzeitigen Kündigung innerhalb des 1 Jahres werden 1,11€ pro Woche rückwirkend fällig).

6. Beitragsanpassung

6.1 Auch in der ersten Laufzeit kann eine Preiserhöhung stattfinden, sofern Gründe wie Inflation oder immense wirtschaftliche Preisanstiege zugrunde liegen.

6.2 Während der Mitgliedschaft ist die Remote Fitness Club GbR zudem berechtigt, den Beitrag pro Jahr um 1,11€ pro Woche zu erhöhen.

7. Haftung

7.1 Für Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Remote Fitness Club GbR bei einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung, auch von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, nicht.

7.2 Das Mitbringen von Kindern unter 14 Jahren ist in den Remote Fitness Clubs nicht gestattet.

7.3 Kann die Remote Fitness Club GbR aus Gründen höherer Gewalt die vertraglich festgelegten Leistungen nicht erbringen, entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Lastschrifteinzug des Beitrags wird in dieser Zeit ruhiggestellt.

7.4 Das Mitglied hat das Recht die Nutzung der Anlage um die Dauer der Ausfallzeit zu verlängern. Die Nutzung wird wieder beitragspflichtig.

7.5 Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen.

8. Hausordnung

8.1 Jedes Mitglied unterliegt grundsätzlich der im Club ausgehängten Hausordnung.

8.2 Die Remote Fitness Club GbR behält sich vor bei Nichteinhaltung der Hausordnung dem Mitglied fristlos zu kündigen und ein Hausverbot zu erteilen.

9. Allgemeines

9.1 Die Mitgliedschaft bleibt auch im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragspunkte wirksam.
9.2 Bei Minderjährigen ist der unterzeichnende Erziehungsberechtigte für die Zeit bis zur Volljährigkeit Vertragspartner. 9.3 Für die Zeit ab der Volljährigkeit ist das Mitglied selbst Vertragspartner.

9.4 Der Verzehr von Produkten sowie der Kauf aus den Angebot der Studioautomaten, die Nutzung des Solariums, der Infrarotsauna oder andere gebührenpflichtige Angebote, die nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten sind, werden per Lastschrift beim nächsten Buchungszyklus automatisch mit abgebucht.

9.5 Eine gewerbliche Nutzung der Räume und Geräte in den Remote Fitness Clubs, ohne ausdrückliche Genehmigung und Einverständniserklärung der Gesellschafter, ist untersagt.

9.6 Es ist strengstens untersagt verschreibungspflichtige Medikamente, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauchs des Mitglieds dienen, oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), mit in die Einrichtung zu bringen. In gleicher Weise streng verboten ist es, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Die Remote Fitness Club GbR ist zur fristlosen Kündigung dieser Mitgliedschaft berechtigt und kann Strafanzeige erstatten, falls ein Mitglied hiergegen schuldhaft verstoßen sollte.